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Wer kann teilnehmen?
Personen, die als Sachkundige Person für die Instandhaltung und Prüfung tragbare Feuerlöscher tätig sind, müssen nicht nur umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sondern auch die notwendige persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik festgelegt sind, sind Basis für das Ausbildungsprogramm, das die Gütegemeinschaft GRIF (Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge – Gütesicherung RAL-GZ 974) für diese Personen entwickelt hat.
Voraussetzung:
- mindestens drei Monate an einer betrieblichen Ausbildung unter Aufsicht eines Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 teilgenommen und dabei praktisch in der Instandhaltung aller Feuerlöscherarten unterwiesen wurde
- eine einschlägige technische Berufsausbildung, die erfolgreich abgeschlossen wurde und dabei Grundkenntnisse in der Be- und Verarbeitung von metallischen Werkstoffen erworben wurden
- erforderliche persönliche Zuverlässigkeit
Inhalte:
- Grundlagen der Brand- und Löschlehre
- Gesetze, Verordnungen und Regeln
- Abkürzungen
- Zündquellen
- Anforderungen an die Instandhaltung
- Prüfung von Löschmitteln
- Praktische Instandhaltung anhand von Instandhaltungsanweisungen
- Beschaffenheitsanforderungen EN 3, PED und TPED
- Arbeitsumfeld des Sachkundigen
- Gefährdungsbeurteilung für Wartungs- und Prüfarbeiten an Feuerlöschern
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Nach einem erfolgreichem Abschluss, erhalten Sie:
- Teilnahmebestätigung, Zertifikat & Ausweis
Kontakt: Brandschutz Heimlich GmbH | Wir liefern Brandschutz. | Im Petersfeld 6d | D-65624 Altendiez
Tel.: +49 (0) 64 32 / 93 69-0 | Fax: +49 (0) 64 32 / 93 69-150 | Mail: info@brandschutzheimlich.de
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